Zerbrochene Kreide
17.02.2025

Die Privathaftpflichtversicherung - Schadenbeispiele

Eine Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn ungewollte Missgeschicke geschehen und andere Personen oder deren Eigentum geschädigt werden. Viele Menschen unterschätzen, wie rasch ein Haftpflichtschaden entsteht und in welchem Umfang man dafür haften kann, sobald ein fremder Gegenstand beschädigt wird oder jemand körperlich zu Schaden kommt. Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz wird nicht nur das finanzielle Risiko gemindert, sondern auch die Unsicherheit, wie man auf solche Vorfälle reagieren sollte. Häufig geht es um hohe Summen, die geschädigte Personen oder Institutionen fordern könnten, was besonders dann einschneidend ist, wenn große Sachschäden oder Personenschäden im Raum stehen. Bereits kleine Unachtsamkeiten im Alltag geben Anlass, sich intensiver mit dem Begriff haftpflichtschaden zu befassen. Wer vorbeugt und sich informiert, kann den eigenen Lebensstandard und den Familienfrieden sicherer gestalten und muss sich weniger Sorgen machen, wenn doch einmal ein teures Malheur geschieht.

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Was ist ein haftpflichtschaden und warum ist er wichtig?

Ein haftpflichtschaden beschreibt ein Ereignis, bei dem jemandem ein Schaden entsteht, für den eine andere Person rechtlich zur Verantwortung gezogen wird. In vielen Fällen kann es sich um Beschädigungen an Gegenständen handeln, die aus einem kleinen Moment der Unaufmerksamkeit resultieren, etwa wenn Sie auf dem Gehweg aus Versehen gegen ein fremdes Fahrrad stoßen und es beschädigen. Damit sind jedoch nicht nur Sachschäden gemeint, sondern auch Personenschäden, wenn beispielsweise jemand durch ein versehentliches Handeln verletzt wird und medizinische Folgekosten anfallen. Die Kosten solcher Haftungsansprüche können schnell in Bereiche reichen, die das eigene Budget weit übersteigen, da auch Folgeschäden wie Rehaaufenthalte oder dauerhafte Einschränkungen in die Berechnung einfließen. Wer eine Privathaftpflichtversicherung besitzt, kann sich in diesen Situationen auf den Versicherer verlassen, der berechtigte Forderungen begleicht und unberechtigte Ansprüche abwehrt. Selbstverständlich gilt es, genaue Vertragsdetails zu prüfen, damit der Schutz wirklich all jene Schadensereignisse umfasst, die im Alltag auftreten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Schäden versehentlich durch eine simple Nachlässigkeit oder eine falsche Entscheidung im Eifer des Gefechts verursacht haben.

Diese Form der Absicherung nimmt eine wichtige Rolle ein, wenn es darum geht, finanzielle Einbußen nach einem haftpflichtschaden zu vermeiden. Ohne Versicherung müssten Sie sämtliche Schadenforderungen aus eigener Tasche bezahlen, was in der Praxis schnell zu hohen Schulden führt. Auch alltägliche Situationen wie ein sportliches Missgeschick beim Tennis, bei dem ein Ball gegen das Auto eines anderen fliegt, können teurer sein, als es auf den ersten Blick scheint. Obwohl manche Schäden im unteren dreistelligen Bereich liegen, können bereits leicht höhere Beträge eine spürbare Belastung für Ihr Konto darstellen. Für Geschädigte ist es von besonderer Bedeutung, dass der Verursacher den Schaden vollständig begleicht, damit Gesundheitskosten oder Reparaturen umgehend geklärt werden können. Mithilfe einer Haftpflichtversicherung wird sichergestellt, dass genau diese Ansprüche gedeckt sind und Sie nicht in einem Rechtsstreit untergehen, wenn es plötzlich um Forderungen geht, die weit in den fünf- oder gar sechsstelligen Bereich hineinreichen. Ein haftpflichtschaden ist daher ein klar abgrenzbares Ereignis, dessen finanzielle Tragweite oft größer ist, als man zunächst erwartet.

Mögliche Folgen eines haftpflichtschadens

Wer einen Haftpflichtfall verursacht, sieht sich nicht selten mit umfangreichen Reparatur- oder Heilkosten konfrontiert, deren Höhe schwer abschätzbar ist. Kommt eine Person zu Schaden, entstehen häufig Ausgaben für den Rettungsdienst, Operationskosten, Rehabilitationsmaßnahmen oder sogar dauerhafte Pflegeleistungen. In solchen Fällen steigen die finanziellen Ansprüche schnell, da geschädigte Personen möglicherweise Schmerzensgeld fordern oder Verdienstausfälle geltend machen. Bei Sachschäden können teure Reparaturen, Ersatzbeschaffungen oder Folgeschäden an weiteren Gegenständen hinzukommen. Ohne einen umfassenden Haftpflichtschutz stellt dies eine bedrückende Last dar, die viele Menschen lange Zeit beschäftigt und zudem rechtliche Unsicherheiten mit sich bringen kann. Letztlich ist es nicht nur die finanzielle, sondern auch die psychische Belastung, die einen haftpflichtschaden so bedeutend macht.

Ein rechtlicher Konflikt, der sich aus einem haftpflichtschaden ergibt, führt häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn sich Verursacher und Geschädigte nicht einigen können. Enstehen währenddessen weitere Kosten für Gutachten oder Anwälte, steigen die Ausgaben erheblich an. Auch wenn die jeweilige Versicherung für Anwaltshonorare auftreten kann, ist es für alle Beteiligten beruhigender, wenn ein entsprechender Versicherungsvertrag besteht, der solche Streitigkeiten professionell regelt. Wer nämlich nicht nur die Schadenssumme, sondern auch Prozess- und Anwaltskosten tragen müsste, gerät schnell in finanzielle Bedrängnis. Deshalb stellt eine Privathaftpflichtversicherung für viele Haushalte ein wesentliches Fundament dar, um ein sorgenfreies Leben zu führen und sich auf andere Lebensbereiche zu konzentrieren. So kann ein haftpflichtschaden zwar unangenehm und manchmal sehr teuer sein, doch dank einer soliden Absicherung tritt die Versicherung ein, sodass die Ansprüche ordnungsgemäß reguliert werden.

Bedeutung des vermögensschadens in der Privathaftpflicht

Beispiele für vermögensschaden

Unter einem vermögensschaden versteht man im Kontext der Privathaftpflicht ein finanzielles Minus, das neben Sach- oder Personenschäden entsteht. Ein häufig genanntes Beispiel ist die Situation, in der durch eine falsche Beratung oder Empfehlungen ein wirtschaftlicher Nachteil bei einer anderen Person eintritt. Nehmen wir an, jemand rät einem Bekannten dazu, eine bestimmte Aktivität durchzuführen, und diese Aktion führt zu Vertragsstrafen oder finanziellen Einbußen bei Auftraggebern. Wenn sich die Betroffenen an den Verursacher halten, entsteht ein vermögensschaden, den man möglicherweise über die Haftpflicht regulieren kann. Ein weiteres Szenario wäre, wenn Sie versehentlich falsche Informationen geben, die dem Empfänger finanzielle Verluste bescheren, etwa in Bezug auf Veranstaltungsbuchungen oder sonstige Verträge. Weil es hier nicht um körperliche Verletzungen oder Gegenstandsbeschädigungen geht, sondern um reine Geldverluste, spricht man von Vermögensschäden. Die Versicherung prüft dann sorgfältig, inwiefern eine Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung vorliegt und übernimmt die Regulierung, sofern der Vertrag dies vorsieht.

Eine kurze Tabelle kann verschiedene Fälle von vermögensschäden übersichtlich darstellen:

SituationMöglicher finanzieller Schaden
Mahnfristen versehentlich übersehenSäumniszuschläge oder Vertragsstrafen
Falsche Beratung im BekanntenkreisRücktrittskosten, Vertragsverluste
Fehlinformationen zu BuchungenNicht erstattbare Tickets oder Gebühren

In all diesen Beispielen drohen erhebliche finanzielle Folgen, die für Privatpersonen ohne Versicherungsschutz eine große Hürde sein können. Gerade wenn unklare Haftungsfragen auftauchen, ist es beruhigend, sich auf die eigene Privathaftpflichtversicherung verlassen zu können. Immer mehr Versicherungsgesellschaften bieten Tarife, bei denen auch bestimmte Formen von vermögensschäden eingeschlossen sind, falls sie durch Alltagsfehler entstehen. Trotzdem gibt es klare Abgrenzungen: Reine Spekulationsverluste oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden in der Regel nicht übernommen. Für optimalen Schutz ist es wichtig, einen Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen, um zu prüfen, wie umfangreich die Police Komplikationen rund um den vermögensschaden mit abdeckt.

Wann greift die Privathaftpflicht bei vermögensschäden?

Die Privathaftpflicht greift grundsätzlich, wenn eine schuldhafte Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht oder eine andere fahrlässige Handlung vorliegt, die zu einem finanziellen Nachteil führt. Wer also bestimmte Sorgfalts- oder Beratungspflichten im Familien- oder Freundeskreis übernimmt, kann schnell in die Bredouille geraten, sobald etwas schiefläuft. Oft stellt sich die Frage, ob der Deckungsumfang des jeweiligen Haftpflichtvertrags reicht, um die entstandenen Schäden zu begleichen. Viele Versicherer stufen vermögensschäden nämlich differenziert ein und räumen entweder eine begrenzte Deckung ein oder setzen spezielle Klauseln voraus. In bestimmten Tarifen sind beispielsweise reine Vermögensschäden, die ohne vorausgehende Sach- oder Personenschäden entstehen, nicht oder nur bis zu einer geringen Summe mitversichert. Deshalb ist es hilfreich, frühzeitig zu prüfen, in welchen Lebensbereichen man selbst ein erhöhtes Risiko für solche Schäden sieht und wie man sich diesbezüglich absichert.

Bestimmte Schäden, die im beruflichen Kontext entstehen, sind meist nicht Teil der Privathaftpflicht, da private Policen üblicherweise keinen beruflichen Haftungsumfang einschließen. Wer als Freiberufler, Selbstständiger oder Gewerbetreibender tätig ist, braucht in der Regel eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht, um auch vermögensschäden angemessen abzusichern. Anders sieht es aus, wenn man im privaten Umfeld, etwa im Rahmen einer Gefälligkeit, fehlerhafte Informationen weitergibt und dadurch ein finanzieller Schaden für Dritte entsteht. Hier kann unter Umständen eine Privathaftpflicht eingreifen, sofern der Vertrag diese Schadensart abdeckt. Es lohnt sich, regelmäßig mit dem eigenen Versicherer zu sprechen und die Police anzupassen, falls das persönliche Risiko steigende Tendenzen aufweist. Gerade bei Freunden und Familienmitgliedern führt ein Fehlverhalten schnell zu Spannungen, wenn hohe Geldsummen im Raum stehen. Eine solide Absicherung auf vertraglicher Ebene entspannt die Situation, da man sich keiner endlosen Auseinandersetzung ausgesetzt sieht.

Häufige Schadenbeispiele: So schützt Ihre Privathaftpflichtversicherung

Sachschäden im Alltag

Im normalen Tagesablauf geschehen oft kleine Missgeschicke, die erhebliche Folgen nach sich ziehen können. Ein klassisches Beispiel ist das versehentliche Umstoßen teurer elektronischer Geräte, etwa wenn Sie bei einem Besuch eine Tasche in der Nähe eines Laptops abstellen und er vom Tisch fällt. Der Geschädigte fordert Ersatz für den defekten Gegenstand, dessen Reparatur oder Neukauf schnell mehrere Hundert Euro kosten kann. Auch das Zerkratzen eines Parkettbodens durch spitze Absätze beim Betreten einer fremden Wohnung ist nicht ungewöhnlich, und die Instandsetzung kann zeit- und kostenintensiv werden. Manche Leute unterschätzen den Aufwand für Lackreparaturen bei Fahrzeugen, wenn beim Öffnen der Autotür ein daneben geparktes Fahrzeug beschädigt wird. Auch bei spontanen Umbauten oder Renovierungsarbeiten in Mietwohnungen kommen Missgeschicke vor, wenn die falsche Wand angebohrt oder ein Rohr erwischt wird. Diese Vorfälle zeigen, dass alltägliche Situationen schnell in einem ehrheblichen haftpflichtschaden münden.

Wer eine gute Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann die finanziellen Ansprüche des Geschädigten an den Versicherer weitergeben, sofern die Vertragsbedingungen dies vorsehen und keine Ausschlüsse greifen. Der Versicherer prüft den Fall, beurteilt die Rechtmäßigkeit der Forderung und reguliert den Schaden, falls diese Prüfung positiv ausfällt. Für den Verursacher bedeutet das eine enorme Erleichterung, da man nicht in langwierige Streitigkeiten mit dem Geschädigten gerät. Gerade in Wohnungen, in denen regelmäßig Gäste verkehren, sollte darauf geachtet werden, dass das eigene Versicherungsniveau ausreicht. Das gilt ebenso für Mieter, die auf eigenes Risiko Gegenstände in der Mietwohnung verändern oder unvorsichtig mit Eigentum des Vermieters umgehen. Ohne adäquate Deckung kann es passieren, dass man sich verschuldet, nur um die hohen Reparaturkosten zu tragen. Aus diesen Gründen lohnt es sich, sich näher damit auseinanderzusetzen, welche Schäden eine Police tatsächlich einschließt.

Personenschäden durch Unachtsamkeit

Während es bei Sachschäden meist um gegenständliche Reparaturen oder Wiederbeschaffungen geht, sind Personenschäden oft deutlich folgenreicher. Wenn infolge eines Versehens eine andere Person so verletzt wird, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, summieren sich nicht nur die akuten Behandlungskosten. Zusätzliche Kosten für Rehabilitation und eventuelle Verdienstausfälle machen ei­nen Personenschaden schnell zu einem sehr teuren Fall. Nehmen wir an, Sie fahren versehentlich mit Ihrem Fahrrad in einen Fußgänger, der sich durch den Sturz den Arm bricht. Dann können Forderungen nach Schmerzensgeld, Verdienstausfällen und sonstigen Positionen ins Spiel kommen. Hinzu kommen mögliche Langzeitfolgen, wenn der Verletzte bleibende Schäden davonträgt und eine Rente oder ähnliche Leistungen erstreitet. Dieser Aspekt kann das finanzielle Risiko nahezu unendlich steigern und den Verursacher ein Leben lang begleiten.

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt die meisten Personenschäden ab, solange sie innerhalb des versicherten Privathaftungsrisikos stattfinden. Trotzdem lohnt sich auch hier ein Blick auf mögliche Deckungssummen und Leistungsgrenzen, da diese im Schadensfall für beide Seiten entscheidend sind. Falls eine Police zu geringe Versicherungssummen vorsieht, drohen trotz Versicherung hohe Eigenleistungen. Relevant ist dies insbesondere bei Verletzungen, die dauerhafte Pflegeansprüche nach sich ziehen oder das Berufsleben des Geschädigten beeinträchtigen. In all diesen Situationen tritt die Privathaftpflicht als starke Entlastung für den Verursacher ein, indem finanzielle Forderungen sowie Anwalts- und Prozesskosten übernommen werden. Gleichzeitig profitieren Geschädigte, da sie eine höhere Sicherheit für eine zeitnahe Schadensregulierung haben und nicht jahrelang auf finanziellen Wiederausgleich hoffen müssen. Diese Tatsachen verdeutlichen, warum es sinnvoll ist, eine Police zu wählen, deren Deckungssummen im Ernstfall wirklich ausreichen.

Tipps zur Vorbeugung von Haftpflichtschäden

Risikobewusstsein im Alltag

Ein bewusster und rücksichtsvoller Umgang mit dem Umfeld kann das Risiko reduzieren, einen haftpflichtschaden auszulösen. Viele Unfälle passieren schlicht aus Leichtsinn oder Ablenkung: Das Smartphone lenkt vom Straßenverkehr ab, in der Eile übersieht man Hindernisse oder man lässt heiße Getränke zu nah am Tischrand stehen. Schritte zur Vorbeugung beginnen bereits damit, sich die Gefahrenquellen vor Augen zu führen. Dazu zählt, Stolperfallen oder herumliegende Gegenstände im Haushalt rechtzeitig zu beseitigen und sich besonders in fremden Räumen aufmerksam zu bewegen. Besonders beim Umgang mit Fahrrädern, E-Scootern oder anderen Verkehrsmitteln lohnt es sich, bremsbereit zu sein und defensiv zu fahren, damit niemand unverhofft verletzt wird. Oft verhilft bereits eine erhöhte Wachsamkeit dazu, Schäden zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen.

Externe Faktoren wie Baustellen, schlechtes Wetter oder mangelnde Beleuchtung erhöhen die Gefahr für Unfälle zusätzlich. Wer sich dessen bewusst ist, prüft kritische Situationen genauer und infor­miert gegebenenfalls andere Beteiligte. Auch im beruflichen Umfeld besteht ein gewisses Risiko für fehlerhafte Informationen, die zu einem vermögensschaden führen könnten, etwa wenn man Ratschläge gibt, ohne die Faktenlage genau zu kennen. Zwar deckt die Privathaftpflicht den beruflichen Bereich oft nicht mit ab, aber ein Grundverständnis für Haftungsfragen hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden. Eine weitere sinnvolle Maßnahme besteht darin, regelmäßig mit anderen Personen im Haushalt zu besprechen, wie man Vorsicht und Rücksichtnahme noch konsequenter in den Alltag integriert. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es ratsam, den richtigen Umgang mit fremdem Eigentum zu vermitteln, um Schäden zu begrenzen, die beim Spielen oder Toben passieren können.

Vorsorgemaßnahmen gegen haftpflichtschaden

Eine gute Organisation hilft, den Überblick zu behalten und riskante Situationen zu vermeiden. Wer beispielsweise weiß, dass teure Gegenstände sicher verstaut sind, muss sich weniger Sorgen über Missgeschicke machen. Gleiches gilt für den Aspekt, Passwörter oder Zugangsdaten nicht unbedacht weiterzugeben, um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit Online-Dienstleistungen zu verhindern. Bei Feiern oder Partys kann man zerbrechliche Einrichtungen oder teures Equipment vorsorglich in Räume bringen, die von Gästen nicht so leicht betreten werden. Auch das Verhindern von übermäßigem Alkoholkonsum im eigenen Haushalt beugt Schäden vor, weil Alkoholeinfluss in vielen Fällen das Unfallrisiko erhöht. Wer hin und wieder Checklisten führt oder Gefahrenquellen abarbeitet, fühlt sich auf Dauer sicherer und schafft bessere Bedingungen für sich und sein Umfeld.

Hilfreich kann es zudem sein, regelmäßig den Versicherungsumfang der eigenen Privathaftpflicht zu überprüfen, um festzustellen, ob neue Risiken entstehen. Das gilt besonders dann, wenn Sie Ihr Hobby-Equipment erweitern oder für betagte Familienmitglieder eine besondere Absicherung benötigen. Sollte sich ein Familienstatus ändern, kann eine Anpassung nötig werden, damit alle relevanten Personen mitversichert sind. Eine weitere sinnvolle Vorsorgemaßnahme ist das Achten auf Ausschlüsse und Selbstbeteiligung im Versicherungsvertrag, weil sich dadurch ungewollte Kostenfallen ergeben können. Wer vorsichtig handelt und seinen Versicherungsschutz auf dem aktuellen Stand hält, reduziert die Wahrscheinlichkeit eines folgenreichen haftpflichtschadens und verschafft sich ein ruhigeres Gewissen. Eine optimale Mischung aus Aufmerksamkeit und Absicherung zahlt sich in jedem Lebensbereich aus, ohne dabei die Lebensfreude einzuschränken.

Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Welche Schäden sind abgedeckt?

Eine typische Privathaftpflichtversicherung deckt die meisten Schäden ab, die Sie ungewollt anderen zufügen. Darunter fallen Sachschäden, wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen, sowie Personenschäden, wenn Menschen durch Ihr Handeln verletzt werden. In vielen Policen sind außerdem Mietsachschäden abgesichert, etwa wenn Sie in einer gemieteten Wohnung versehentlich Türen oder Einbauten zerstören. Einige Verträge dehnen den Schutz auf vermögensschäden aus, sofern diese auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Auch bei geliehenen Gegenständen kann je nach Vertragsschutz eine Regulierungsleistung bestehen, allerdings sollten Sie genau prüfen, ob dies explizit versichert ist. Manche Policen haben klare Grenzen für Schäden an beweglichen geliehenen Objekten, besonders wenn es sich um teure Dinge wie Kameras, Laptops oder Sportausrüstungen handelt. Übersteigt der Schaden den vereinbarten Deckungsrahmen, könnten Sie trotz Versicherung mit einer Eigenbeteiligung rechnen, die zum Tragen kommt, wenn die Police bestimmte maximale Höchstleistungen nicht überschreitet.

Ein wesentlicher Punkt ist auch die Prüfung in Fällen, bei denen unklar ist, ob ein Anspruch berechtigt ist. Die Privathaftpflicht übernimmt häufig die Rolle einer passiven Rechtsschutzversicherung und prüft die Legitimation fremder Forderungen. Sollten diese als unberechtigt eingestuft werden, wehrt der Versicherer die Ansprüche notfalls vor Gericht ab. Damit sparen Sie Anwalts- und Prozesskosten, sofern der Streitfall vom Deckungsbereich umfasst ist. Obwohl die meisten Standardverträge viel abdecken, ist es ratsam, die konkreten Bedingungen vor Abschluss zu studieren. Nicht jeder Haftpflichtschaden wird automatisch reguliert, vor allem wenn er vorsätzlich herbeigeführt wurde. Auch Schäden innerhalb der Familie sind oft eingeschränkt, sofern der Vertrag keine besondere Klausel vorsieht. Gerade wenn Sie größere Hobbys, Tiere oder Immobilien besitzen, kann ein sogenannter Zusatzbaustein sinnvoll sein. Die Höhe der Versicherungssumme beeinflusst letztlich, in welchem Umfang Personen- oder Vermögensschäden gedeckt sind. Wenn kostspielige Forderungen im Raum stehen, erweist sich eine großzügige Deckungssumme als bedeutender Vorteil, um späteren Ärger zu vermeiden.

Wer ist mitversichert?

In vielen Tarifen ist die gesamte Familie, also Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder, automatisch mitversichert, solange sie im selben Haushalt leben. Häufig gilt der Schutz auch für unverheiratete Paare, wenn ein gemeinsamer Wohnsitz nachweisbar ist. Die Privathaftpflicht springt also auch ein, wenn Ihr Kind versehentlich etwas beschädigt oder Sie selbst als Partner eine dritte Person schädigen. Entscheidend ist, dass die entsprechenden Personen namentlich oder per Vertragsklausel im Versicherungsvertrag erfasst werden. Wer bereits volljährige Kinder hat, muss prüfen, ob diese nach Abschluss der Ausbildung noch im Versicherungsschutz enthalten sind oder einen eigenen Vertrag abschließen sollten. Oft erlischt Mitversicherung, sobald ein Kind finanziell unabhängig wird, auszieht oder ein eigenes Einkommen bezieht. Hier ist ein individueller Blick in die Versicherungsbedingungen hilfreich, um sicherzustellen, dass keine Lücken entstehen.

In Bezug auf weitere Verwandte gelten meist Sonderregelungen, falls Eltern, Großeltern oder Geschwister zeitweilig im eigenen Haushalt wohnen. Manchmal werden Familienangehörige ohne Extrakosten miteingeschlossen, wenn sie vorübergehend im gleichen Haushalt leben. Wer eine lange Aufenthaltsdauer plant oder wenn mehrere Generationen zusammenziehen, sollte mit dem Versicherer abstimmen, welche Regelung zutrifft. Auf diese Weise beugen Sie Streitigkeiten im Schadenfall vor und können sicher sein, dass ein etwaiger haftpflichtschaden korrekt reguliert wird.

Was passiert, wenn mehrfach hintereinander ein Haftpflichtfall eintritt?

In der Regel bleibt Ihre Police gültig, solange Sie weiterhin die Beiträge zahlen. Mehrere Schäden hintereinander können aber zu einer Kündigung durch den Versicherer führen oder die Beiträge steigen.

Wann sollte man eine neue Privathaftpflichtversicherung abschließen?